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Hausordnung

Schul- und Hausordnung

Der Freien Oberschule Großdubrau

 

Präambel

 

Die Schüler, Lehrer sowie alle weiteren am Betrieb der Schule Beteiligten gehen höflich und rücksichtsvoll miteinander um. Achtung und gegenseitige Wertschätzung soll als gemeinsame Grundlage im Schulalltag jederzeit gewährleistet sein. Konflikte werden gewaltfrei gelöst. Das Schuleigentum und das Eigentum anderer sind zu achten.

 

1. Gegenstand

 

Die nachstehenden Regeln, die für alle verbindlich sind, sollen zu einem reibungslosen Schulalltag beitragen. Von der Geltung der Schul- und Hausordnung sind das Schulgebäude, das Schulgelände sowie alle für Unterrichtszwecke genutzten Räumlichkeiten außerhalb des Schulgebäudes umfasst.

 

2. Unterrichtszeiten

 

Es gelten folgende Unterrichtszeiten:

 

 

1. Block (1./2.Stunde)                        07:40 Uhr bis 08:25 Uhr

                                                           08:25 Uhr bis 09:10 Uhr

 

Frühstückspause                                09:10 Uhr bis 09:25 Uhr

 

3. Stunde als Einzelstunde                09:25 Uhr bis 10:10 Uhr

 

Hofpause                                           10:10 Uhr bis 10:30 Uhr

 

2. Block (4./5.Stunde)                        10:30 Uhr bis 11:15 Uhr

                                                           11:20 Uhr bis 12:05 Uhr

 

Mittagspause                                     12:05 Uhr bis 12:30 Uhr

 

3. Block (6./7./8.Stunde)                    12:30 Uhr bis 13:15 Uhr

                                                           13:15 Uhr bis 14:00 Uhr

                                                           14:00 Uhr bis 14:45 Uhr

4. Block (9./10. Stunde)                     14:45 Uhr bis 16:15 Uhr

 

3. Unterrichtsbeginn

 

3.1.      Regulärer Einlass vor Beginn der 1.Stunde ist ab 07:00 Uhr. 

 

3.2.    5 Minuten vor Beginn jeder Unterrichtsstunde sind alle Schüler in den Unterrichtsräumen und bereiten sich auf den Unterricht vor.

 

3.3.      Erkrankungen und andere Fehlgründe melden die Eltern bis 07:30 Uhr im Büro der Freien Oberschule unter Tel.: 7144. 

        Nach Unterrichtsversäumnissen ist dem Klassenlehrer eine schriftliche             Entschuldigung vorzulegen. Dauert eine Krankheit länger als drei Tage, ist in der       Regel die Bescheinigung des Arztes zu erbringen.

 

3.4.      Anträge auf ganztägige Freistellung vom Unterricht sind von den Eltern grundsätzlich bei der Schulleitung zu stellen und sollen eine Ausnahme sein.

 

 

4. Unterrichtsverhalten

 

4.1.      Jeder Schüler erscheint pünktlich zum Unterricht. Geschieht dies nicht, gilt der Schüler als unentschuldigt fehlend, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertretenUnentschuldigtes Fehlen wird auf dem Zeugnis vermerkt. (Durch Addition der unentschuldigten Verspätungen werden die Fehlzeiten ermittelt, dabei entsprechen 6 x 45 min einem unentschuldigt gefehlten Schultag.)

 

4.2.      Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn der unterrichtende Lehrer noch nicht anwesend sein, so informiert der Klassensprecher die Schulleitung bzw. einen anderen Lehrer.

 

4.3.      Kein Schüler stört den Unterricht. Den Anweisungen der Lehrer ist Folge zu leisten.

 

4.4.      Die sorgfältige Erledigung aller Aufgaben ist Pflicht. Nicht erbrachte oder verweigerte Leistungen können mit der Note 6 bewertet werden. Der Schüler hat die Leistung nachzuholen. Geschieht dies nicht, muss er mit einer Disziplinarmaßnahme rechnen und ggf. die Leistung unter Aufsicht in der unterrichtsfreien Zeit in der Schule erbringen.

 

4.5.      Vollständige, sauber geführte Unterrichtsmitschriften sind selbstverständliche Pflicht und können von den Fachlehrern kontrolliert und auch bewertet werden.

 

4.6.      Während des Unterrichts sollen sich keine Getränke und Esswaren auf den Tischen befinden.

 

4.7.      Energydrinks sind an der Schule verboten.

 

4.8.      Handys sowie alle anderen elektronischen Kommunikationsmittel sind während der gesamten Aufenthaltszeit im Schulgebäude und -gelände auszuschalten. Bei Zuwiderhandlung nimmt der Lehrer/Betreuer das Handy bzw. die Geräte an sich und übergibt es den Eltern.

 

4.9.      Basecaps, Sonnenbrillen sowie Mützen sind im Schulhaus abzusetzen.

 

4.10.    Jogginghosen, Sportleggings sowie bauchfreie Tops sind keine angemessene Schulkleidung und daher in unserer Schule nicht erwünscht.

 

4.11.    Das gewaltsame Zerstören von Unterrichtsmaterial führt zur Haftung.

 

4.12.    Für die Fachkabinette sind Sonderregelungen notwendig, die an entsprechender Stelle aushängen.

 

 

5. Ordnung und Sauberkeit

 

5.1.      Während des Unterrichts sind Jacken, Mäntel und Anoraks an die jeweiligen Haken im Flur bzw. in die Garderobe zu hängen. 

 

5.2.      Nach jeder Stunde hat der Ordnungsdienst die Pflicht, die Tafel abzuwischen. Jeder Schüler hält Ordnung an seinem Platz. Am Ende des Schultages säubert der Ordnungsdienst die Tafel gründlich und kehrt den Raum.

 

5.3.      Die Lehrer schließen die Klassenräume während der großen Pausen nicht ab. Größere Wertgegenstände sowie Geld verbleiben nicht im Klassenraum. Die Schüler sollten Geldbeträge bei sich tragen.

 

5.4.      Während der großen Pausen auf dem Schulhof ist der Müll in die entsprechenden Papierkörbe zu werfen. Im Speisesaal sind nach dem Essen das Geschirr wegzuräumen, die Stühle an den Tisch zu stellen und die Tische abzuwischen. 

 

5.5.      Die Toiletten sind sauber zu halten.

 

 

6. Pausenverhalten

 

6.1.      Die Pausen dienen der Entspannung sowie zum Zimmerwechsel und zur Bereitstellung von Materialien.

 

6.2.      Der Fachraumwechsel erfolgt zügig zu Beginn der Pausen.

 

6.3.      Fenster dürfen nur bei Anwesenheit eines Lehrers geöffnet werden.

 

6.4.      Das Schulgelände darf während der Schulzeit nicht unerlaubt verlassen werden.

 

6.5.      Im Unterricht und in den Pausen werden keine Papierschnipsel und anderer Müll umhergeworfen.

 

6.6.      Weder in den Pausen noch während des Unterrichts darf man auf den Gängen rennen sowie andere Personen schubsen oder schlagen, ebenso ist es untersagt herumzuschreien. 

 

6.7.      Das Rauchen im Schulgebäude sowie auf dem Schulhof ist nicht gestattet. Der Besitz sowie die Einnahme von Alkohol, Drogen und sonstigen Rauschmitteln sind nicht erlaubt.

 

7. Verfassungsfeindliche Symbole, Gewalt, Alkohol und Drogen

 

7.1      Den Schülern/Schülerinnen ist es nicht gestattet, Waffen, waffenähnliche oder andere gefährliche Gegenstände wie zum Beispiel Laserpointer mitzubringen              oder zu benutzen. 

 

7.1      Das Verwenden oder Zeigen von verfassungsfeindlichen, diskriminierenden oder Angst machenden Zeichen ist verboten.

 

 

8.Sanktionen

 

8.1       Wer gegen die Schul- und Hausordnung verstößt, muss mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen und/oder sein Verhalten durch gemeinnützige Tätigkeiten wieder gutmachen. In jedem Fall erfolgt eine Aktennotiz durch den Fach- bzw. Klassenlehrer.

 

8.2.      Besonders konsequent bis hin zum Schulausschluss werden geahndet:

 

   körperliche und seelische Gewalt gegenüber Mitmenschen

   Erpressung von Mitmenschen

   Diebstahl und Betrug

   grobe Unhöflichkeiten gegenüber Erwachsenen

   wiederholte Schulbummelei und Arbeitsverweigerung im Unterricht

   links- bzw. rechtsradikales, extremistisches, Angst verbreitendes Auftreten

   rufschädigendes Verhalten in der Öffentlichkeit

   Alkohol- Drogengenuss und Rauchen im Schulgelände und bei 

      Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes

 

 

8.3       Welche erzieherischen bzw. disziplinarischen Maßnahmen gibt es für den Fall von

Verstößen gegen diese Schulordnung?

 

  • Ermahnungen und Einzelgespräche von Fachlehrern mit Schülern, einschließlich Information des Klassenlehrers

  • Einträge ins Hausaufgabenheft

 

Sanktionen laut SOOSA in angegebener Reihenfolge

 

  • Schriftliche Verwarnung durch die Schulleitung

  • Schulleiterverweis

  • befristete Suspendierung vom Unterricht (auch für einzelne Unterrichtsfächer möglich)

  • Androhung des Ausschlusses aus der Schule in Verbindung mit der Festsetzung einer 14-tägigen Kündigungsfrist im Schulvertrag

  • Schulausschluss und Kündigung des Schulvertrages

     

8.4       Gemeinnützige Tätigkeiten bei Regelverstößen:

 

  • Säubern bzw. Aufräumen des Hofes oder Klassenraumes

  • das Aufräumen eines oder mehrerer Klassenzimmer

  • Kehren von Treppenhäusern und Garderobe

  • das Beseitigen selbst verschuldeter Schäden (Reparatur o. Schadenersatz)

  • das Erledigen des Ordnungsdienstes eine oder mehrere Wochen lang

  • andere Tätigkeiten und Aufträge, die allen zugutekommen

 

9. Feueralarm, Katastrophen

 

Die Fluchtpläne im Flur sind zu beachten,

 

10. Besucher

 

Besucher melden sich bitte im Schulsekretariat. Ein unangemeldeter Aufenthalt auf dem Schulgelände ist nicht gestattet.

                                                                                                          

11. Inkraftsetzung

 

Vorstehende Schul- und Hausordnung wurde von der Schulkonferenz der Freien Oberschule Großdubrau beschlossen und tritt am 6. November 2023 in Kraft. 

 

Großdubrau, 06.November 2023