Zahnärztliche Untersuchung der Klassen 5-7
Liebe Eltern,
am Mittwoch, den 05.02.2025
findet die zahnärztliche Untersuchung in der Schule statt. Die gesetzliche Grundlage dafür bilden
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen und
§ 26 a des Sächsischen Schulgesetzes sowie die Schulgesundheitspflegeverordnung.
Schulzahnärztliche Untersuchungen werden jährlich von der Klassenstufe 1 bis einschließlich
Klassenstufe 7 durchgeführt. In Schulen, in denen das Gesundheitsamt festgestellt hat, dass das
durchschnittliche Kariesrisiko der Schüler überproportional hoch ist, können die
schulzahnärztlichen Untersuchungen bis zur Klassenstufe 10 durchgeführt werden.
Die Vorsorgeuntersuchung in der Schule ist eine wichtige Ergänzung zur Untersuchung beim
Hauszahnarzt. Die jugendzahnärztlichen Untersuchungen dienen in ihrer Gesamtheit auch der
Beobachtung und Bewertung der Zahngesundheit der Bevölkerung. Der gesetzliche Auftrag dazu
findet sich in § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im
Freistaat Sachsen.
Die pseudonymisierten (nicht mehr personenbezogenen) Ergebnisse der jugendzahnärztlichen
Untersuchungen werden jährlich dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und
Verbraucherschutz zur landesweiten und wissenschaftlichen Auswertung übermittelt. Am
Zahngesundheitszustand der Kinder lässt sich zum Beispiel der Erfolg zahnmedizinischer
Vorsorgeprogramme in den Schulen messen.
Die Jugendzahnärztin des Gesundheitsamtes untersucht die Kinder. Dabei handelt es sich um
eine Kontrolluntersuchung ohne Behandlung.
Das Untersuchungsergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Falls eine zahnärztliche Behandlung
oder weitere zahnärztliche Maßnahmen angezeigt sind, wird in der Mitteilung darauf
aufmerksam gemacht.
Die schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Untersuchung wird Ihrem Kind mitgegeben.
Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie damit nicht einverstanden sind.
Die Teilnahme Ihres Kindes an dieser Untersuchung ist freiwillig und kostenlos. Sie können der
Teilnahme Ihres Kindes widersprechen. Bitte teilen Sie schriftlich mit, wenn Sie die Teilnahme
Ihres Kindes an dieser Vorsorgeuntersuchung nicht wünschen.
Die Untersuchung wird in die Vorsorgepässe “Gesunde Zähne“ eingetragen. Bitte geben Sie
diese am Tag der Untersuchung mit.
gez. Knobloch
Schulleiterin
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